Netzanschluss und batteriebetrieben
Als E-Schrott (Elektronikschrott) sind sämtliche elektronisch behafteten Gerätschaften aus Haushalt, Gewerbe und Industrie zu verstehen. Die Entsorgung und Verwertung regelt aktuell das europäische Parlament und der Rat über Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit der Richtlinie 2012/19/EU – WEEE2:
Gegenstand: Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit festgelegt, mit denen in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 und 4 der Richtlinie 2008/98/EG die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden sollen, wodurch zur nachhaltigen Entwicklung beigetragen wird.
Als E-Schrott (Elektronikschrott) verstehen sich sämtliche elektronisch behafteten Gerätschaften aus Haushalt, Gewerbe und Industrie:
Computer, Festplatten, Rackgeräte, Monitore, Handys, Tablets, Funksteuerungen, Fernbedienungen, Server, IT-Geräte, Netzwerkelektronik, Switche, Receiver, Schalteinheiten, Empfangselektronik, Mikrowellengeräte, Herde, Radios, Verstärker, Audiotechnik, aktive Lautsprecher ... uvm.
Erstbehandlerstatus durch Kunz Rohstoffhandel Augsburg
Die teilweise äußerst aufwändige Ressourcengewinnung erfolgt bei dieser Produktgruppe durch Vorsortierung, durch manuelle Zerlegung bzw. maschineller Zerkleinerung mit direkt anschließender Trennung. Allein in Deutschland werden jährlich über 600.000 t Elektroaltgeräte erfasst und verwertet. Da der Metalleinsatz im Bereich der Elektrogeräte kontinuierlich zurückgeht und auch die alternative energetische Verwertung kostenintensiv ist und nicht frei von Umweltbelastungen ist, setzt sich KUNZ Rohstoffhandel intensiv mit dem Thema Kunststoffrecycling auseinander.