Ausgeschlossen ist die Anlieferung folgender Materialien:
- ungeöffnete und ungereinigte Fässer und Emballagen
- Gasflaschen wie z. B. Chlorgasflaschen, Acetylengasflaschen
- explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z. B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper
- Fässer mit folgenden Kennzeichen:


